Der Anschluss an die Gruppenwasserversorgung Kremstal ist vom Liegenschafts- bzw. Objekteigentümer bei der jeweilig zuständigen Gemeinde mittels einer Erklärung zu beantragen und zu unterfertigen.

Die Mitgliedsgemeinde sendet sodann die ausgefüllte und unterfertigte Erklärung an den Wasserverband, der den Anschluss nach Absprache mit dem Liegenschafts- bzw. Objekteigentümer zeitnah errichtet. Die Herstellungskosten werden vom Wasserverband an den Liegenschafts- bzw. Objekteigentümer in Rechnung gestellt.