Befüllung von Schwimmbäder, Schwimmteiche, Biotope, etc.

Mit den steigenden Temperaturen werden auch die ersten Schwimmbäder, Schwimmteiche und Biotope wieder aus dem Winterschlaf erweckt.

Um das Badeerlebnis im eigenen Garten nicht zu trüben, möchten wir Sie hier neuerdings auf einige Regelungen diesbezüglich aufmerksam machen:

Die Mitgliedsgemeinden des Wasserverbandes Gruppenwasserversorgung Kremstal (Schlierbach, Wartberg, Nußbach und Inzersdorf) haben sich wieder einstimmig darauf geeinigt, dass Schwimmbäder, Schwimmteiche und Biotope grundsätzlich aus der Hauswasserleitung zu befüllen sind.

Falls dies nicht möglich ist, und die Befüllung von einem Hydranten erfolgen soll, ist ausnahmslos das Einvernehmen mit dem Wasserverband Gruppenwasserversorgung Kremstal (Bereitschaftsnummer +43664/4530635) herzustellen. Für diese Art der Befüllung wird ein Wasserzähler am Hydranten montiert und ist der Zulauf zu drosseln, um Schäden am Ortsnetz bzw. an den Hauszuleitungen auf Grund von Druckabfall bzw. Unterdruck zu vermeiden. Für diese Arbeiten ist eine Pauschale in der Höhe von € 90,- (inkl. MWSt.) zu entrichten. Die nach dem Wasserzähler erforderlichen und notwendigen Materialien und Schläuche bzw. allenfalls erforderlichen Bewilligungen (z.B. für Straßenquerungen, etc.) sind vom Eigentümer selbst zu organisieren und bei den erforderlichen Behörden und öffentlichen Stellen zu beantragen.

Der Sorgsame Umgang mit unserem wertvollen Trinkwasser sollte bei der Befüllung immer bedacht werden.

Die Wässer aus den Schwimmbädern, Schwimmteichen und Biotopen sind in den Ortskanal möglichst dosiert und mit einem möglichst geringen Chlorgehalt abzuleiten.